IKZ AUGSBURG

GLOSSAR

Protokoll Eigentümerversammlung

Wenn sich Eigentümer von Immobilien in München zusammen in einer Wohnungseigentümergesellschaft befinden, werden deren Beschlüsse in einem Protokoll festgehalten.

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass bei einer Eigentümerversammlung alle Beschlüsse, die abgehandelten Tagesordnungspunkte und deren Ergebnisse in einem Protokoll zusammengefasst werden müssen. Dass eine Versammlung stattfinden muss ist ebenfalls vom Gesetz gegeben. Sie muss vom zuständigen Vertreter wenigstens einmal im Jahr einberufen werden. Allerdings beträgt die Einberufungsfrist mindestens zwei Wochen. Ausnahmen können in wichtigen Fällen gemacht werden. Der Grund einer solchen Eigentümerversammlung ist vor allem, dass alle Besitzer einer Eigentumswohnung im Austausch stehen und so alle Entscheidungen in Bezug auf die Immobilie zusammentreffen können. Durch die Niederschriften, welche jeder der Besitzer einsehen darf, wird das Treffen protokolliert. Eine vom Gesetz festgelegte Frist für das Vorzeigen dieses Protokoll gibt es für die Verwalter aber bislang nicht. In der Regel liegt es aber mindestens eine Woche vor Anfechtungsfrist dem Eigentümer, der darum gebeten hatte, vor. Da in den Versammlungsprotokollen hervorgeht welcher Wirtschaftsplan erstellt wurde und welche Instandhaltung oder Modernisierungsarbeiten vorgenommen wurden, oder vorgenommen werden wollen, ist es durchaus sinnvoll, die Protokolle vorliegen zu haben, falls man seine Eigentumswohnung in Augsburg verkaufen möchte. Damit sich ein potentieller Käufer Überblick über die Beschlüsse der Wohnungseigentümergesellschaft schaffen kann, bekommen diese normalerweise die Beschlüsse der letzten 4 Versammlungen zur Hand. Hier kann man auch einsehen, ob eine Erhöhung der Instandhaltungsrücklage geplant ist, welche für Käufer durchaus relevant sein könnte. 
 


Weitere Begriffe:

<< Notarkosten und Grundbuchkosten Preisempfehlung >>

Zurück zur Übersicht